Wann kann eine ambulante
Psychotherapie helfen?
Ambulante Psychotherapie ist eine Leistung aller gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ihr Ziel ist es, eine „seelische Störung von Krankheitswert“ zu heilen bzw. zu lindern. Eine Psychotherapie ist ratsam, wenn psychische Probleme den Alltag stark beeinträchtigen und nicht mehr allein oder mit Unterstützung von Familienmitgliedern und Freunden gelöst werden können.
Auch Kinder und Jugendliche können seelisch erkranken, z.B. wenn das Aufwachsen besonders herausfordernd ist (Schuleintritt, Pubertät, Schulabschluss …) oder besondere Ereignisse die Entwicklung beeinflussen (Trennung der Eltern, Verlusterlebnisse, Mobbing-Erfahrungen …).
Mögliche Symptome bei Kindern und Jugendlichen können sein:
Oppositionelles, aggressives Verhalten
Rückzugsverhalten mit trauriger, depressiver Verstimmung
Ängste
Einnässen
Schlafstörungen
Schulverweigerung
Essstörungen
Selbstverletzendes Verhalten
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
Psychosomatische Beschwerden (z.B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
etc.
Meist leiden dann nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern auch Eltern und Geschwister. In der Schule und im Freundeskreis kommt es zu Schwierigkeiten. Viele wollen helfen und einige fordern auch, nun endlich einmal etwas zu unternehmen. Bevor oder wenn die Situation ausweglos erscheint, kann ambulante Psychotherapie hilfreich sein.
Zur ersten Orientierung, ob eine seelische Krankheit vorliegt und ambulante Psychotherapie für die Behandlung prinzipiell geeignet ist, biete ich eine Psychotherapeutische Sprechstunde an. Dafür erhalten Sie bei mir i.d.R. innerhalb von vier Wochen einen Termin.
In dieser Sprechstunde verschaffe ich mir einen ersten Überblick über die Problematik und schätze ein, ob eine ambulante Psychotherapie nötig ist. Es kann sein, dass ich Ihnen andere Hilfeangebote (einen tiefenpsychologisch arbeitenden Kollegen, eine Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine Erziehungsberatungsstelle, den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes o.ä.) empfehle. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie von mir eine Allgemeine Patienteninformation zur Psychotherapie sowie eine individuelle Patienteninformation, welche die Ergebnisse der Sprechstunde und meine Empfehlungen für Ihren Einzelfall enthält.
Seit dem 01.04.2018 ist es für den Patienten Pflicht, vor einer ambulanten Psychotherapie eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen – die individuelle Patienteninformation dient Ihnen dann als Nachweis.